Förderbeiträge Kinderbetreuung für Mittelrheintaler Familien
Ab 2026 können auch Eltern, die ihre Kinder in innerkantonalen, nicht SDM-geführten Betreuungsangeboten betreuen lassen, Förderbeiträge beantragen und damit ebenfalls von dem für 2026 festgelegten Rabattsatz von 20 Prozent profitieren. Für Familien, deren Kinder ein Betreuungsangebot der Sozialen Dienste Mittelrheintal (SDM) oder einen Schülerhort der Gemeinden Au, Balgach, Berneck, Diepoldsau oder Widnau nutzen, ändert sich nichts: Die Förderbeiträge werden wie bisher direkt über den Rabattsatz auf den Rechnungen berücksichtigt, ein separates Gesuch ist nicht erforderlich.
Einreichung Gesuch bis 31. Juli 2026
Anspruchsberechtigte Eltern, deren Kinder ein externes Betreuungsangebot nutzen, können für das erste Halbjahr 2026 ein Gesuch einreichen. Das Gesuch ist bei der Finanzverwaltung der Wohngemeinde einzureichen. Die Frist endet am 31. Juli 2026. Berücksichtigt werden ausschliesslich innerkantonale Betreuungsangebote. Nicht berücksichtigt werden Betreuungsplätze ausserhalb des Kantons St. Gallen sowie – wie bereits bisher – durch den Arbeitgeber subventionierte Angebote.
Verteilung kantonaler Beiträge – Rabattsatz 2026 auf 20 % festgelegt
Im Rahmen der Umsetzung des Gesetzes über Beiträge für familien- und schulergänzende Betreuung (KiBG) stellt der Kanton St. Gallen den Gemeinden Beiträge zur Verfügung. Im Mittelrheintal werden die Förderbeträge seit 2020 mit einem Rabattsatz direkt von den Rechnungen der SDM-Kindertagesstätten- und Tagesfamilien sowie den Schülerhorten der Gemeinden abgezogen. Seit 1. Januar 2026 beträgt der Rabattsatz 20 Prozent.
Formulare und Verfahren
Die Formulare stehen auf den Webseiten der Gemeinden zum Download bereit oder können bei den Finanzverwaltungen bezogen werden. Die Prüfung der Gesuche erfolgt im August 2026, anschliessend werden die Beiträge ausbezahlt. Für unvollständige oder verspätet eingereichte Unterlagen entfällt der Anspruch. Ein Rechtsanspruch auf Subventionen besteht grundsätzlich nicht. Für Familien, die Betreuungsangebote der SDM nutzen, ist kein separates Gesuch erforderlich.
Weitere Informationen / Gesuchsformulare:

